Beherbergungsvertrag

Beherbergungsvertrag/Reservierung Ferienwohnung Ferienhof Fischer 

Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn eine Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande.  Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart. 

Bei einer schriftlichen Buchung bekommen Sie von uns immer eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail oder Post zugesandt. 

Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt: 

  • Gebucht ist gebucht. 
  • Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme:  Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den Rücktrittzeitpunkt kommt es dabei nicht an. Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei   Vermietung einer Ferienwohnung    pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
  • Der Vermieter ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.